+49-511-71 65 83 38
info@immobilienbewertung-hempel.de
Neben der Verkehrswertermittlung von Immobilien, können wir Ihnen auch bei dem Verkauf Ihrer Immobilie behilflich sein. Beabsichtigen Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung zu veräußern? Wollen Sie wissen was ihr Haus wert ist, oder wollen sie den Wert ihrer Eigentumswohnung am Markt ermitteln. Möchten Sie ihre Immobilie ohner Makler verkaufen? Wir können Ihnen mit der Verkaufsberatung eine kostengünstige Möglichkeit für eine kurzfristige Wertermittlung anbieten. Mit einer unabhängigen Marktpreiseinschätzung erhalten Sie eine mündliche Aussage zum Wert auf Grundlage von ausgewerteten Kaufpreisen verkaufter Vergleichsobjekte. Mit einer neutralen und unabhängigen Verkaufberatung bekommen sie eine Werteinschätzung ihrer Immobilie. Diese begründete Einschätzung wird nicht beeinflusst sein durch das Auftragsinteresse eines Maklers.
Besonders, wenn Sie selber nicht in der Region Hannover wohnen, kann Ihnen eine gutachterliche Einschätzung des Marktpreises eines Hauses oder einer Eigentumswohnung hilfreich sein, da bekanntlich die Immobilienpreise in Deutschland regional sehr weit voneinander abweichen.
Häufig bekommen wir aber auch Anfragen von Hausbesitzern oder Wohnungseigentümern die eine Wertermittlung ihres Immobilieneigentums benötigen, weil sie sich mit einem Kaufinteressenten aus der Nachbarschaft oder einem bisherigen Mieter über den Preis einigen möchten. Mit einer unabhängige Werteinschätzung könnte wir ihnen dann weiter helfen.
Bei dieser Art der Hilfe beim Hausverkauf wird jedes einzelne auffällige Bauteil positiv oder negativ angesprochen. Sie bekommen einen umfassenden Überblick über den Allgemeinzustand des Gebäudes, die besondere Lage der Immobilie und über eventuellen, offensichtlichen vorhandene baurechtlicher Fragestellungen. Die Leistung beinhaltet auch eine überschlägige Wertschätzung der Immobilie, auf Grundlage einer vergleichenden Auswertung von Marktdaten, nach durchgeführtem Ortstermin als mündliche Beratungsleistung vor Ort.
je nach Lage, Art des Hauses, der Eigentumswohnung, oder des Aufwands. Mit der Beschreibung des Objekts bei Ihrer Anfrage, bekommen Sie eine genauere verbindliche Aussage zu den Kosten einer Immobilienverkaufsberatung und ob bei Ihrem Eigenheim oder Ihrer Eigentumswohnung in der Region Hannover diese Art der Beratung möglich ist.
Eine überschlägige Wertschätzung einer Immobilie unterscheidet sich in wichtigen Grundsätzen von einem Verkehrswertgutachten. Es können bei einer solchen Werteinschätzung vor Ort äußerst wichtige wertbeeinflussende Merkmale einer Immobilie nicht untersucht werden. Dazu gehören beispielsweise Belastungen wie sie im Grundbuch, Baulastenverzeichnis oder Altlastenkataster stehen. Wichtige wertbeeinflussende Bedingungen die sich möglicherweise aus baurechtlichen Vorgaben ergeben, können beim Ortstermin nicht eingesehen oder erfragt werden. Dennoch ist es dem Gutachter in der Regel möglich ihnen den Marktpreis einer weitgehend vergleichbaren Immobilie unter Zuhilfenahme von veröffentlichten offiziellen Marktberichten rechnerisch zu ermitteln.
Die Ergebnisse dieser mündlichen Immobilienberatung können auch in einer schriftlichen gutachterlichen Stellungnahme zusammengefasst werden. Hierbei handelt es sich nicht um ein Verkehrswertgutachten. Diese überschlägige Wertschätzung für den persönlichen Gebrauch erfolg mit den Wertermittlungsmethoden wie sie üblicherweise zur Wertermittlung von Immobilien angewendet werden. Die zusätzlichen Kosten für diese schriftliche Stellungnahme bitte ich telefonisch zu erfragen.
Sollten Sie ein schriftliches Verkehrswertgutachten benötigen, so erhalten Sie hier weitere Informationen:
Schriftliche Gutachten© 2010-2024
Hannover
Tel: 0511 716 58 33 8
info@immobilienbewertung-hempel.de
Jochen Hempel Architekt,
Mitglied der
Architektenkammer Niedersachsen
Landeshauptstadt Hannover, Region Hannover mit den Städten und Gemeinden in Niedersachsen: Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen (Deister), Wunstorf, sowie den Städten und Gemeinden der Landkreise: Celle, Nienburg, Schaumburg, Hameln, Hildesheim und Peine.
Aktualisierung: 21.06.2024