+49-511-71 65 83 38
info@immobilienbewertung-hempel.de
Die Kosten eines Privatgutachtens für außergerichtliche Auftraggeber sind vertraglich frei vereinbar. Sie orientiert sich in der Regel bei uns an den Honorarrichtlinien des B.V.S. (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.).
Demnach ist die Bemessungsgrundlage für ein Verkehrswertgutachten, die Höhe des Marktwerts der Immobilie.
In den Wertermittlungen, in denen Wertminderungen des Verkehrswertes erfolgen (z.B. Abschläge für Instandsetzungseinfluss, Reparatureinfluss, ökologische Lasten, Abbruchkosten, Erschließungsprobleme), wird das Honorar auf der Grundlage des ungekürzten Werts zu bemessen sein.
Bei Vorhandensein von Besonderheiten wird für das Honorar ein verhandelbarer Zuschlag berechnet. Besonderheiten sind z.b. Wegerechte, Wohnungsrecht Leitungsrechte, Erbbaurechte etc.
Verkehrswert bzw. Marktwert | Honorar |
bis 200.000,- € | 1.900,- € |
300.000,- € | 2.100,- € |
400.000,- € | 2.300,- € |
500.000,- € | 2.500,- € |
700.000,- € | 2.800,- € |
1.000.000,- € | 3.160,- € |
Hinzu kommen evtl. erbrachte Sonderleistungen (z.B. Aufmaß), Auslagen (z.B. für Auszug aus der Kaufpreissammlung oder Liegenschaftskarten) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gern ein Angebot.
Es gibt genügend Anlässe wie Kauf- oder Verkaufsentscheidungen von Eigentums-Wohnungen, Häusern, oder Grundstücken bei denen ein umfangreiches Verkehrswert- bzw. Marktwertgutachten nicht unbedingt gewünscht wird.
Wenn ein solches Kurzgutachten nicht den gerichtlichen Standards gerecht werden muss, wenn es nicht zur Vorlage beim Finanzamt, der Bank oder bei einer Versicherung etc. benötigt wird, wenn Sie also eine überschlägigen Wertschätzungen benötigen, weil es Ihnen ausreicht, wenn sonst wertrelevante Unterlagen, wie z.B. Grundbuchauszug, Baulastenverzeichnis, Baulastenkataster, Lageplan, Wohnflächenberechnungen etc. nicht Bestandteil der Prüfung oder Bewertung werden, dann könnte eine vereinfachte Wertschätzungen mit einer Objektkurzbeschreibung für Sie durchaus eine preisgünstigere Lösung sein. Abgesehen von den genannten Einschränkungen , werden die gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsverfahren für normale Verkehrswertgutachten eingehalten. Nicht berücksichtigt werden jedoch:
Ziel eine solchen vereinfachten Gutachten ist es mit möglichst geringem Aufwand den Preis von Eigentumswohnungen oder Häusern zu überprüfen. Auch Verkäufer von Immobilien können mit diesen Gutachten ihren Angebotspreis für das Haus oder für ihre Eigentumswohnung überprüfen.
Die Kosten einer Hauskaufberatung betragen zum Festpreis:
je nach Lage, Art des Hauses, der Eigentumswohnung, oder des Aufwands. Mit der Beschreibung des Objekts bei Ihrer Anfrage, bekommen Sie eine genauere verbindliche Aussage zu den Kosten einer Immobilienkaufberatung.
Die Kosten für eine überschlägigen Wertschätzung der Immobilie, auf Grundlage einer vergleichenden Auswertung von Marktdaten, nach durchgeführter Immobilienkaufberatung als zusätzliche mündliche Beratungsleistung vor Ort , betragen zum Festpreis:
Eine genauere Beschreibung der angebotenen Leistung finden Sie hier:
Hauskaufberatung, wenn sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen möchten. Beratung bei Verkauf, wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten.Bei vereinbarten Leistungen, die auf Stundenbasis abgerechnet werden sollen, wird in der Regel ein Stundensatz von 120,00 EUR zzgl. gesetzl. MwSt. für Leistungen des Gutachters angesetzt.
Die Honorierung von Gerichtsgutachten richten sich nach dem Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetz (JVEG).
© 2010-2024
Hannover
Tel: 0511 716 58 33 8
info@immobilienbewertung-hempel.de
Architekt,
Mitglied der
Architektenkammer Niedersachsen
Landeshauptstadt Hannover, Region Hannover mit den Städten und Gemeinden in Niedersachsen: Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen (Deister), Wunstorf, sowie den Städten und Gemeinden der Landkreise: Celle, Nienburg, Schaumburg, Hameln-Pyrmont, Hildesheim und Peine.