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Befinden sich Leitungen und Anlagen von Versorgungsunternehmen auf fremden Grundstücken so unterliegen diese Leitungen und Anlagen grundsätzlich den Bestimmungen des BGB. Von den Versorgungsunternehmen erfolgt die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit gemäß §§1090 ff. BGB.
Dienstbarkeiten sind dingliche Rechte, die auf eine inhaltliche oder zeitlich beschränkte Nutzung einer fremden Sache gehen. Es sind Rechte zugunsten einer Person (hier das Versorgungsunternehmen).
Die Mitbenutzung bzw. Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung ist zu entschädigen.
Karte von OpenStreetMap, Lizenz CC-BY-SA
Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB.
Aus der Belastung für das Grundstück oder dem Recht an der Nutzung einer fremden Sache, entsteht eine Werthaltigkeit, die mit Hilfe der Bemessung von wirtschaftliche Vor- oder Nachteilen und unter Berücksichtigung weiteren unten genannten Einflussfaktoren, ermittelt wird.
Bei der Wertermittlung von Grundstücken werden somit marktwertbeeinflussende Rechte an Grundstücken mit berücksichtigt.
Das Recht an einem Grundstück kann aber auch selber Gegenstand der Wertermittlung sein.
Materieller Wert für den Rechtsinhaber (Wertvorteil):
Belastung für den Grundeigentümer:
Bei Verkauf des belasteten Grundstücks:
Das Leitungsrecht kann auch den Gesamtwert des Grundstücks beeinflussen:
Keine | Gering | Mäßig | Erheblich | Voll | |
Landwirtschaftlich | 5 - 10% | 10 - 15% | 15 -25% | 25 - 40% | 40 - 70% |
Gewerbe | 5 - 10% | 10 - 20% | 20 -35% | 35 - 60% | 60 - 90% |
Wohnen | 5 - 15% | 15 - 30% | 30 - 45% | 45 - 70% | 70 - 90% |
Bodenwert = EUR x m²
x
Fläche = Länge x Schutzstreifenbreite
x
Beeinträchtigung (%)
Wertbeeinträchtigung durch eine Dampf- und Kondensatleitung in Gera
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