Gutachter zur Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Das Sachverständigenbüro für Gebäudewertermittlung in Hannover erstellt Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) für Immobilien, in der Region Hannover und in Städten und Gemeinden in der Mitte Niedersachsens.
Mit der Hauskaufberatung
bieten wir ihnen eine kostengünstige Beratungsleistung an, um
möglichst kurzfristig eine unabhängige, kompetente und
sachverständige Entscheidungshilfe für ihren Immobilienkauf
zu bekommen.
Nachfolgend erhalten Sie eine Auflistung einiger Gründe, weshalb Sie unsere Leistung in Anspruch nehmen können.
Weitere Informationen erhalten Sie durch Anklicken der unterstrichenen Links.
Verkehrswertgutachten
Verkehrswertgutachten bzw. Marktwertgutachten
sind inhaltlich identisch. Ein Immobilien Wertgutachten spiegelt den
Hauspreis oder den Wohnungspreis wieder, der am Markt zum
Wertermittlungsstichtag, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu
erzielen wäre. (siehe auch Wertgutachten)
Wird ein Haus oder eine Eigentumswohnung mit einem Gutachten
bewertet, wird von dem Gutachter der Grundstückswert mit
berücksichtigt werden, da das Gebäude ein wesentlicher und
fest mit dem Grundstück verbundener Bestandteil desselben ist.
Derartige Wertgutachten werden beispielsweise aus folgenden Anlässen erstellt:
- Feststellung des Marktwertes einer Immobilie bei Veräußerung oder bei einem Immobilienkauf. (siehe Hauskaufberatung)
- Ermittlung der Verkehrswertes bei Auseinandersetzung von
Erben-Gemeinschaften, Klärung von Erbangelegenheiten. Bei
Schenkungen.
- Ermittlung von Pflichtteilansprüchen
- Bei Ehescheidungen, Wertgutachten über den
Immobilienenwert für eine einvernehmlichen Einigung, Berechnung
des Zugewinnausgleichs bei der Scheidung.
- Wertgutachten für das Zwangsversteigerungsverfahren.
- Ermittlung des Nachlasswerts von Grundstücken, z.B.
zur Überprüfung von Wertansätzen des Finanzamtes bei
anfallender Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer.
- Bewertung von Grundvermögen mit dem Nachweis
eines (gegebenenfalls) niedrigeren Verkehrswertes als der einer
pauschalen Bewertung des Finanzamts zur Festlegung der Erbschaftssteuer
oder der Schenkungssteuer.
- Wertermittlung bei Grundstücksteilungen
- Immobilien-Gutachten zur Vermögensfeststellung.
- Beleihung einer Immobilie.
Immobilien-Kaufberatung
- Kaufberatung beim Hauskauf oder Wohnungskauf zur
Überprüfung der Bausubstanz und zur
Kaufpreis-Überprüfung. (siehe Hauskaufberatung)
- Immobilienberatung beim Hausverkauf, Wohnungsverkauf
oder bei einer Erbschaft, bei der Auseinandersetzung von
Erbengemeinschaften, zur Überprüfung eines Verkaufspreises
mit einer überschlägigen Wertschätzung.(siehe Beratung bei Verkauf)
Wertgutachten von Wohngebäuden
- Mehrgeschossige Wohngebäude
- Einfamilienhaus
- Reihenhaus
- Doppelhaushälfte
- Eigentumswohnung (Wohnungs- und Teileigentum)
Immobilien-Wertgutachten von Gewerbeobjekten
- Bürogebäude
- Geschäftshaus mit anteiliger Wohnnutzung
- Geschäftshäuser mit gemischter gewerblicher Nutzung.
Wertgutachten bei Entschädigungen
- Wertgutachten über den Entschädigungswert.
- Ermittlung der Wertminderung.
- Bewertung der Wertminderung bei Grundstückslasten und Grundstücksrechten.
Bewertung von Leitungsrechten
- Ermittlung des Wertes eines Leitungsrechtes.
- Bewertung nach Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit in der Abt. II des Grundbuchs.
- Wertermittlungen bei Entschädigungen nach Grundbuchbereinigungsgesetz (dem GBBerG)
- Überprüfung von Entschädigungsangeboten.
- Ermittlung der durch die Leitung entstandene Wertminderung.
- Unterstützende Mitwirkung bei den Verhandlungen.
Bewertung von Lasten und weiteren Beschränkungen
- Wegerechte
- Nießbrauch
- Erbbaurecht / Erbpacht
- Überbaurente
- Wohnungsrecht / Wohnrechte
Wertermittlung von unbebauten Grundstücken
- Land- oder forstwirtschaftliche Flächen
- Bauerwartungsland
- Rohbauland
- Baureifes Land (Bauland)
Einzugsgebiet für Leistungen des Sachverständigenbüros
Landeshauptstadt Hannover, Region Hannover mit den Städten und
Gemeinden in Niedersachsen: Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel,
Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte
Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde,
Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen (Deister), Wunstorf, sowie den
Städten und Gemeinden der Landkreise: Celle, Nienburg, Schaumburg,
Hameln-Pyrmont, Hildesheim und Peine.