Bewertung von Leitungsrechten

Befinden sich Leitungen und Anlagen von Versorgungsunternehmen auf fremden Grundstücken so unterliegen diese Leitungen und Anlagen grundsätzlich den Bestimmungen des BGB. Von den Versorgungsunternehmen erfolgt die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit gemäß §§1090 ff. BGB.

Dienstbarkeiten sind dingliche Rechte, die auf eine inhaltliche oder zeitlich beschränkte Nutzung einer fremden Sache gehen. Es sind Rechte zugunsten einer Person (hier das Versorgungsunternehmen).

Die Mitbenutzung bzw. Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung ist zu entschädigen.


Wertermittlung von Leitungsrechten

Karte von OpenStreetMap, Lizenz CC-BY-SA


Wertermittlungen der Leitungs- und Anlagenrechte

Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB.

Aus der Belastung für das Grundstück oder dem Recht an der Nutzung einer fremden Sache, entsteht eine Werthaltigkeit, die mit Hilfe der Bemessung von wirtschaftliche Vor- oder Nachteilen und unter Berücksichtigung weiteren unten genannten Einflussfaktoren, ermittelt wird.

Bei der Wertermittlung von Grundstücken werden somit marktwertbeeinflussende Rechte an Grundstücken mit berücksichtigt.

Das Recht an einem Grundstück kann aber auch selber Gegenstand der Wertermittlung sein.

  1. Materieller Wert für den Rechtsinhaber (Wertvorteil):

    • Befriedung aus dem Grundstück
    • Wertvorteil durch das Recht
  2. Belastung für den Grundeigentümer:

    • Feststellung des Ausmaßes der Nutzungseinschränkungen
    • Wertermittlung für den finanziellen Ausgleich
  3. Bei Verkauf des belasteten Grundstücks:

    • wenn das Recht erlischt : Aufteilung des Gesamterlös
    • wenn das Recht bestehen bleibt (Leitungsrecht, Wohnungsrecht, usw. auch Wegerecht): Bewertung der Wertminderung durch das Recht
  4. Das Leitungsrecht kann auch den Gesamtwert des Grundstücks beeinflussen:

    • Leitung nähe Grundstücksgrenze, Wertbeeinflussung i.d.R gering
    • Leitung durchschneidet Grundstück und verhindert Bebaubarkeit, Wertbeeinflussung i.d.R. erheblich.

Einflussfaktoren für die Ermittlung des Barwertes der Belastung:


Bewertung der Beeinträchtigung

Keine Gering Mäßig Erheblich Voll
Landwirtschaftlich 5 - 10% 10 - 15% 15 -25% 25 - 40% 40 - 70%
Gewerbe 5 - 10% 10 - 20% 20 -35% 35 - 60% 60 - 90%
Wohnen 5 - 15% 15 - 30% 30 - 45% 45 - 70% 70 - 90%

Ermittlung des Barwerts der Belastung

Bodenwert = EUR x m²
x
Fläche = Länge x Schutzstreifenbreite
x
Beeinträchtigung (%)


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Dampfkondensationsleitung in Gera

Wertbeeinträchtigung durch eine Dampf- und Kondensatleitung in Gera


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